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Nebelscheinwerfer BMW 3200 CS

Begonnen von Stefan Wallenko, 27. August 2015, 18:14:19

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Stefan Wallenko

Normalerweise sind beim Bertone Nebelscheinwerfer-Reflektoren verbaut, die man in der Leucht-Höhe einstellen kann. Allerdings sind diese so gut wie gar nicht zu bekommen.
Deshalb sind teilweise andere Reflektoren eingebaut worden (wie bei mir).
Das Gute dabei ist, dass diese Reflektoren noch zu finden sind (und das auch noch günstig, ab €30,- )











Noch einen passenden Gummistoppel in das kleine Loch und gut ist.
B-Säule? Wozu??
BMW 3200 CS

v8architekt

Die Nebelscheinwerfer beim Bertone müssen höhenverstellbar sein und wie ein Hauprscheinwerfer eingestellt werden.
Der Ersatzreflektor muß also mühselig umgebaut werden. Aber es geht und ich habs gemacht.
Der abgebildete, alte Reflektor ist offensichtlich kein Originalteil.

Stefan Wallenko

Ich habe bereits oben angedeutet,  dass es sich hier nicht um die originalen Reflektoren handelt, allerdings geht es hier lediglich um die Nebelscheinwerfer (Breitstrahler) und wenn durch sie keine Blendwirkung erzielt wird (auszuschließen bei der Höhe und mit Abblendbirne) sollte es für das KFG kein Problem darstellen.
B-Säule? Wozu??
BMW 3200 CS

v8architekt

Irrtum!

Die Blendwirkung ist ohne Korrektur da! Der TÜV hat mich nachkorrigieren lassen.
Wenn Sie also zu einem aufmerksamen TÜV fahren, wird Ihr Licht moniert.
Einfacher Beweis: das Licht soll pro Entfernungsmeter rund einen cm fallen!!!

Stefan Wallenko

Die Nebelscheinwerfer werden nicht wie ein Hauptscheinwerfer eingestellt. Hauptscheinwerfer werden (sofern nicht am, oder in der Nähe des Scheinwerfers angegeben) mit 1,2% Neigung eingestellt (1,2cm auf 1m).
1% Neigung werden Kfz mit niveauregelnder Federung oder automatischem Neigungsausgleich des Lichtbündels2 eingestellt.

Generell werden alle Nebelscheinwerfer jedoch mit 2% Neigung eingestellt - ausser es ist am Scheinwerfer anders angegeben. Bei meinen Nebelscheinwefergläsern ist die Neigung mit "N=22,5cm / 5m" angegeben, was 4,5% entspricht. Da bin ich mit meinen Nebelscheinwerfern recht gut dabei.

Weiters dürfte niemand gegen zu nieder eingestellte Nebelscheinwerfer etwas einwenden, da in der StVZO §52 die Einstellung der Nebelscheinwerfer folgendermaßen bestimmt wird (Zitat):

ZitatSie müssen so eingestellt sein, dass eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

Zur Zeit einziges Manko meiner Nebelscheinwerfer ist, dass sie nicht (so einfach) verstellbar sind.

Ich lasse es einfach darauf ankommen, wenn es beanstandet wird, baue ich halt verstellbare Reflektoren ein (bin durch reines Glück an zwei Stück gekommen, müssen noch neu beschichtet werden).

Außerdem schaut die Sache bei uns in Österreich wieder etwas anders aus...



Quellen:
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#52
http://www.kfztech.de/kfztechnik/elo/licht/scheinwerfereinstellung.htm
http://www.iam-net.eu/cms/images/IAM-NET_Download/Hella/broschre_scheinwerfereinstellung.pdf
B-Säule? Wozu??
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